der
HELI AG & Co. KG
Carl-Benz-Str. 3
79211 Denzlingen
Heli AG & Co. KG tritt als Vermittler von Flugleistungen auf.

§ 1

Das Hubschrauberunternehmen erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
werden ab der ersten Geschäftsbeziehung auch für künftige Leistungen zu Grunde gelegt,
ohne dass dies in jedem Einzelfall erneut vereinbart werden muss. Spätestens mit Entgegennahme
der Leistungen hat der Auftraggeber diese Bedingungen akzeptiert und der
Rechtsbeziehung zu Grunde gelegt. Als Gerichtsstand ist Freiburg vereinbart.
Falls in Einzelfällen Abweichendes geregelt werden soll, bedarf eine solche Ausnahme in
jedem einzelnen Fall der Schriftform und muss von beiden Seiten gegengezeichnet sein.
Die Beförderung und alle sonstigen Dienstleistungen auf Grund einer Personenbeförderung
unterliegen:
a) den nationalen Gesetzen und dem Warschauer Abkommen.
b) den allgemeinen Bestimmungen der Beförderungsbedingungen von HELI AG &
Co. KG
c) den jeweils geltenden Tarifen.
d) den in dem Beförderungsauftrag oder Beförderungsnachweis (Gutschein) festgelegten
Bedingungen.
Fluggäste mit einem Beförderungsauftrag oder Beförderungsnachweis (Gutschein) sind
mit Deckungssummen von € 39.970,05 gegen Tod und € 39.970,05 gegen dauernde Invalidität
aus der gesetzlichen Sitzplatz-Unfallversicherung versichert, zusätzlich besteht
eine Fluggast-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Fluggast-Sitz bis zu €
363.364,17 für Personenschäden bzw. € 1.816.82 für Sachschäden (Obhutgepäck). Die
Mitnahme von explosions- oder brandgefährdeten, bzw. radioaktiven Gegenständen ist
untersagt. Darüber hinaus ist jede Haftung ausgeschlossen, inkl. Haftung über 100.000
SZR gemäß Art. 3 und Vorauszahlung gemäß Art. 5 der EU-Verordnung 2027/97.
Das Hubschrauberunternehmen haftet nicht für Schäden, die aus der Nichtbefolgung geltender
Rechts- und Flugbestimmungen, behördlicher Vorschriften bzw. Anweisungen oder
aus mitwirkenden Verschulden des Fluggastes herrühren; oder auch nicht für Schäden,
die am Wege zum und vom Luftfahrzeug eintreten. Der Fluggast muss selbst alle behördlich
festgelegten Reiseformalitäten erfüllen, alle erforderlichen Ausreise-, Einreise- und
sonstige Dokumente vorweisen.
Das Hubschrauberunternehmen behält sich das Recht vor, jedem die Beförderung zu
verweigern, der seinen Flugschein unter Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen erworben
hat, oder der sich in einem seelischen, körperlichen oder geistigen Zustand befindet,
welcher die Sicherheit des Luftfahrzeuges, dessen Besatzung und/oder der Passagiere
gefährden könnte.
Den Anweisungen des Flug-Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
Bitte immer anschnallen und während des Fluges angeschnallt bleiben.
Bitte sich nur im Blickfeld des Piloten dem Hubschrauber nähern oder diesen verlassen.

§ 2

Das Hubschrauberunternehmen erstattet keine Gutscheine. Auch dann nicht, wenn wiederholt
Termine abgesagt und verschoben werden mussten. (siehe dazu auch § 6)
Sollte es doch zu einer Erstattung kommen, aus welchem Grund auch immer, berechnet
das Hubschrauberunternehmen eine Gebühr in Höhe von mindestens 40% aus dem Wert
des Gutscheins.

§ 3

Inhaber von Fluggutscheinen können bis 14 Tage vorm vereinbarten Flugdatum kostenfrei
umbuchen. Gebuchte Gutscheine werden nicht rückabgewickelt oder ausgezahlt.
Findet sich der Passagier nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Treffpunkt ein, ist
der Fluggutschein (auch Geschenkgutschein) verfallen.
Ein Gutschein ist kostenfrei auf eine andere Person übertragbar.

§ 4

Ist der Kauf eines Fluggutscheines oder die Buchung eines Fluges durch Fernabsatz zustande
gekommen, so hat der Erwerber nach § 355 BGB das Recht, binnen 2 Wochen
ohne Begründung den Kauf des Gutscheins oder die Buchung kostenfrei zu widerrufen.
Diese Regelung des Rücktritts gilt ausschließlich für erworbene Gutscheine bei dem Hubschrauberunternehmen.
Die 2-Wochenfrist beginnt mit Erhalt des Gutscheins oder der
Buchungsbestätigung. Zur Einhaltung dieser Frist genügt die Absendung des Widerrufs.

§ 5

Angebote von dem Luftfahrtunternehmen werden normalerweise auf der Grundlage der
Leistungsdaten des jeweiligen Hubschraubers unterbreitet. Sie gelten jeweils vorbehaltlich
der Verfügbarkeit des angebotenen Hubschraubers zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
Deshalb wird ein Vertrag mit dem Hubschrauberunternehmen nicht durch Annahme
des Angebotes rechtsgültig, sondern erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch
das Hubschrauberunternehmen.

§ 6

Die Angebotspreise des Luftfahrtunternehmens beinhalten normalerweise nur die
selbstbezifferbaren Kosten. Zusätzlich anfallende Kosten und Gebühren von Genehmigungsbehörden
sowie Flughafen- und Landegebühren und Parkkosten sind darüber hinaus
zu vergüten (gilt nicht für Gutscheininhaber). Kosten die zur Zeit einer
Angebotsabgabe nicht bekannt waren, aber dennoch anfallen, werden nach Aufwand
berechnet. In einem Angebot nicht enthalten sind anfallenden Reisekosten, Kost & Logis
unserer Crew. Unsere regulären Arbeitszeiten betragen 10 Std./Tag. Überstunden werden
zzgl. mit 25% berechnet. Stand-by Tage werden mit 250,- € je Crewmitglied berechnet.
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Die genannte Flugzeit bei Flugaufträgen/
Gutscheinen versteht sich ausschließlich in Blockzeit. Sie beinhaltet Ein-, Ausstieg
und Handlingszeiten und kann je nach Helikopter und Auftragsart zwischen 3 bis max. 5
Minuten je Flug betragen.

§ 7

Das Hubschrauberunternehmen haftet nicht für Fälle technischer Störungen am Hubschrauber
oder von Sondergerätschaften. Alle werden vorschriftsgemäß gewartet. Insofern
sind Störungen von dem Hubschrauberunternehmen nicht zu vertreten. Falls Störungen
einer Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt entgegen stehen, entfällt für das Hubschrauberunternehmen
die Leistungspflicht. Gleiches gilt auch in Fällen höherer Gewalt,
nicht Verfügbarkeit eines Hubschraubers, nicht Verfügbarkeit des vereinbarten/
genannten Flugplatzes zum Einlösen eines Gutscheins/Auftrag, von Naturkatastrophen
und Wetterbedingungen die einen Flug nicht zulassen. Die Heli AG & Co KG behält
sich das Recht vor, bei einer für die Heli AG & Co KG nicht ausreichender Teilnehmerzahl
einer geplanten Veranstaltung, diese auf einen späteren/anderen Termin zu verlegen.

§ 8

Ändern sich wesentliche Kalkulationsgrundlagen zwischen Angebotserstellung und Auftragsausführung
oder während der Dauer eines laufenden Auftrages (z. B. Treibstoffpreise),
so kann das Hubschrauberunternehmen eine rechnerisch angemessene Korrektur
der Leistungspreise verlangen.

§ 9

In Fällen von z. B. höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer und von dem Hubschrauberunternehmen
nicht vertretbarer Vorkommnisse, verlängert sich die vereinbarte
Leistungszeit um die Zeit, für die diese Hindernisse und Ereignisse andauerten.

§ 10

Das Hubschrauberunternehmen ist berechtigt, für den sich aus einem Auftrag ergebenden
Zahlungsanspruch Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt bei Langzeitaufträgen auch
für unterteilbare Leistungsabschnitte. Das Hubschrauberunternehmen ist insofern berechtigt,
während der Dauer der Ausführung vom Auftraggeber ein Guthabenkonto zu verlangen.
Die Aufrechnung mit behaupteten Gegenansprüchen des Auftraggebers oder Leistungsnehmers
ist ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 11

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zugelassen Freiburg im Breisgau.

§ 12

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder sollten Teile hiervon ungültig sein oder
werden, sind sich das Hubschrauberunternehmen und die Auftraggeber bzw. Leistungsempfänger
einig darüber, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen weiter
gelten und dass die ungültige Regel oder der ungültige Teil einer Regel durch eine Bestimmung
zu ersetzen ist, die zu dem mit der ungültigen Regel verfolgten Ziel nach Möglichkeit
führt.

Oktober 2013
(alle vorhergehende AGB verlieren Ihre Gültigkeit)

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